3. August 2021
BG Nr. 2021/ 091 |
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Bauherrschaft |
Eniwa AG, Baselgasse 3, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
Steiner Hans, Häsigasse 7, 5712 Beinwil am See |
Projektverfasser |
Marzohl Werbetechnik AG, Mechanikerweg 4, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 1608, Geb. Nr. 1282, Baselgasse 3 |
Bauobjekt |
Anbringen von Leuchtreklamen an Hausfassaden |
Oeffentliche Auflage: 06.08. – 06.09.2021
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.