Navigieren in Reinach

3. August 2021

BG Nr. 2021/ 091

 

Bauherrschaft

Eniwa AG, Baselgasse 3, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Steiner Hans, Häsigasse 7, 5712 Beinwil am See

Projektverfasser

Marzohl Werbetechnik AG, Mechanikerweg 4, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1608, Geb. Nr. 1282, Baselgasse 3

Bauobjekt

Anbringen von Leuchtreklamen an Hausfassaden

Oeffentliche Auflage:           06.08.  – 06.09.2021             

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.