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17. August 2021

BG Nr. 2021/ 0084

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Esat und Donjeta Mulaj, Winkelgasse 2, 5734 Reinach

Projektverfasser

Esat und Donjeta Mulaj, Winkelgasse 2, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 4147, Geb. Nr. 2769, Winkelgasse 2

Bauobjekt

Anbau zusätzlicher Wohnraum an bestehendes Einfamilienhaus

 

 

BG Nr. 2021/ 0085

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Shkumbin und Gresa Mulaj, Winkelgasse 4, 5734 Reinach

Projektverfasser

Shkumbin und Gresa Mulaj, Winkelgasse 4, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 4197, Geb. Nr. 2770, Winkelgasse 4

Bauobjekt

Anbau zusätzlicher Wohnraum an bestehendes Einfamilienhaus

 

 

BG Nr. 2021/ 0083

 

Bauherrschaft

Impress Real Estate GmbH, Hauptstrasse 70, 6033 Buchrain

Grundeigentümer

Kurt Schulz, Neudorfstrasse 14a, 5734 Reinach

Projektverfasser

e.a Partners AG, Industriestrasse 6, 8305 Dietlikon

Lage

Parz. Nr. 4407, Neudorfstrasse 16

Bauobjekt

Rückbau Gebäude Nr. 2484, Neubau Wohn- und Gewerbehaus mit Einstellhalle

Oeffentliche Auflage:           20.08.2021 – 20.09.2021                  

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.