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13. April 2021

BG Nr. 2020/ 040

 

Bauherrschaft

ALDI SUISSE AG, Aldi-Suisse-Strasse 2, 6035 Perlen

Grundeigentümer

Ceterum Helvetia AG, Flughofstrasse 39a, 8152 Glattbrugg

Projektverfasser

IFP2 GmbH, Architekten und Ingenieure, Prattelerstrasse 27,
4052 Basel

Lage

Parz. Nr. 4173, Geb. Nr. 2772, Mattenfeldstrasse 1

Bauobjekt

Umbau und Erweiterung bestehende ALDI-Filiale, Projektänderung Nr. 1: Einkürzung Vordach Ostfassade, Anpassung Standort Einkaufswagenbox und Velostellplätze

 

 

BG Nr. 2021/ 031

 

Bauherrschaft

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Blendit AG, Baslerstrasse 46, 4310 Rheinfelden

Projektverfasser

fbpartner ag, Neudorfstrasse 32, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 729, Sandgasse 29

Bauobjekt

Umlegung Kanalisation Parz. Nr. 729

Oeffentliche Auflage:           16.04.  – 17.05.2021             

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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