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25. Mai 2021

BG Nr. 2021/ 041

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Bajšini Salmidin und Arzada, Tödistrasse 14, 5734 Reinach

Projektverfasser

De Masi Works, Seengerstrasse 11a, 5706 Boniswil

Lage

Parz. Nr. 2698, Geb. Nr. 1235 und 1035, Lindenquartier 13

Bauobjekt

Abbruch Gartenschuppen und Garage, Abbruch Wohnhaus bis und mit Kellerdecke, Neubau Einfamilienhaus auf bestehenden Keller, Neubau Garage

 

 

BG Nr. 2021/ 050

 

Bauherrschaft

Wacker Holzbau GmbH, Oholten 25, 5703 Seon

Grundeigentümer

Wacker Werner, Rebhügelweg 4, 5703 Seon

Projektverfasser

Eniwa AG, Industriestrasse 25, 5033 Buchs

Lage

Parz. Nr. 4075, Geb. Nr. 1632, Holenwegstrasse 20

Bauobjekt

Installation einer Photovoltaik-Anlage

Oeffentliche Auflage:           28.05. – 28.06.2021

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.