24. Februar 2021
BG Nr. 2020/ 101 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Recycling-Paradies, Mattenstrasse 1, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Creative Haus GmbH, Industriestrasse 44, 5000 Aarau |
Lage |
Parz. Nr. 2371, Geb. Nr. 254, Alte Aarauerstrasse 4 (Eien) |
Bauobjekt |
Umnutzung Dachgeschoss in eine 3 ½-Zimmer-Wohnung |
BG Nr. 2021/ 010 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Schröder AG, Hauptstrasse 2, 5737 Menziken |
Projektverfasser |
Schröder Baumanagement GmbH, Hauptstrasse 2, 5737 Menziken |
Lage |
Parz. Nr. 2819, Geb. Nr. 1125, Schorenstrasse 6 |
Bauobjekt |
Umbau best. Büro mit Anbau Zugangsvorbau zum neuen Sitzungszimmer, Einbau von zwei Dachfenstern |
Oeffentliche Auflage: 26.02. – 29.03.2021
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.