Navigieren in Reinach

24. Februar 2021

BG Nr. 2020/ 101

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Recycling-Paradies, Mattenstrasse 1, 5734 Reinach

Projektverfasser

Creative Haus GmbH, Industriestrasse 44, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 2371, Geb. Nr. 254, Alte Aarauerstrasse 4 (Eien)

Bauobjekt

Umnutzung Dachgeschoss in eine 3 ½-Zimmer-Wohnung

 

BG Nr. 2021/ 010

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Schröder AG, Hauptstrasse 2, 5737 Menziken

Projektverfasser

Schröder Baumanagement GmbH, Hauptstrasse 2, 5737 Menziken

Lage

Parz. Nr. 2819, Geb. Nr. 1125, Schorenstrasse 6

Bauobjekt

Umbau best. Büro mit Anbau Zugangsvorbau zum neuen Sitzungszimmer, Einbau von zwei Dachfenstern

Oeffentliche Auflage:           26.02.  – 29.03.2021             

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.