26. Januar 2021
BG Nr. 2021/ 003 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Hunziker Peter, Lenzstrasse 73, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Hunziker Peter, Lenzstrasse 73, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 1927, Geb. Nr. 1199, Lenzstrasse 73 |
Bauobjekt |
Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung, Rückbau Heizanlage und Tank |
BG Nr. 2021/ 004 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Ingenieurbüro P. Zumbach AG, Segesserweg 6, 5000 Aarau |
Lage |
Parz. Nr. 2357, Griensammlerstrasse |
Bauobjekt |
Verkehrsmassnahmen Griensammlerstrasse |
Oeffentliche Auflage: 29.01. – 01.03.2021
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.