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26. Januar 2021

BG Nr. 2021/ 003

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Hunziker Peter, Lenzstrasse 73, 5734 Reinach

Projektverfasser

Hunziker Peter, Lenzstrasse 73, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1927, Geb. Nr. 1199, Lenzstrasse 73

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung, Rückbau Heizanlage und Tank

 

BG Nr. 2021/ 004

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ingenieurbüro P. Zumbach AG, Segesserweg 6, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 2357, Griensammlerstrasse

Bauobjekt

Verkehrsmassnahmen Griensammlerstrasse

Oeffentliche Auflage:           29.01.  –  01.03.2021

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.