16. November 2021
BG Nr. 2021/138 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
José und Iris Sanchez-Villacañas, Schiristrasse 4, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
José und Iris Sanchez-V.-Gasser, Schiristrasse 4, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 3405, Schiristrasse 4.1 |
Bauobjekt |
Erstellen Pavillon und Sichtschutzwände |
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BG Nr. 2021/137 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Rudolf und Brigitte Keppler, Hübelacker 3, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Fischer Storen GmbH, Rigistrasse 32, 5634 Merenschwand |
Lage |
Parz. Nr. 2946, Geb. Nr. 1274, Hübelacker 3 |
Bauobjekt |
Terrassenüberdachung West mit zweiseitiger Verglasung, offene Terrassenüberdachung Süd |
Oeffentliche Auflage: 19.11. - 20.12.2021
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.