27. September 2022
BG Nr. 2022/060 |
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Bauherrschaft |
Sandro und Vanessa Fritschi, Dürrmattweg 4, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
Marcel und Daniela Sommerhalder, Herrenweg 15, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Atmoshaus AG, Eichweid 1, 6203 Sempach Station |
Lage |
Parz. Nrn. 4432 und 4433, Herrenweg 11 und 13 |
Bauobjekt |
Neubau Doppeleinfamilienhaus mit Garagen |
Oeffentliche Auflage: 30.09.2022 - 31.10.2022
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.