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27. September 2022

BG Nr. 2022/060

 

Bauherrschaft  

Sandro und Vanessa Fritschi, Dürrmattweg 4, 5734 Reinach
Raphael und Michelle Sommerhalder, Kirchenbreitestrasse 39, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Marcel und Daniela Sommerhalder, Herrenweg 15, 5734 Reinach

Projektverfasser

Atmoshaus AG, Eichweid 1, 6203 Sempach Station

Lage

Parz. Nrn. 4432 und 4433, Herrenweg 11 und 13

Bauobjekt

Neubau Doppeleinfamilienhaus mit Garagen

Oeffentliche Auflage:           30.09.2022 - 31.10.2022

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.