26. Juli 2022
BG Nr. 2022/045 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Robert und Adelina Spaqaj, Kirchenbreitestrasse 18, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
SQ Architekten GmbH, Zürichstrasse 49, 4665 Oftringen |
Lage |
Parz. Nr. 2513 (4435), Geb. Nr. 1828, Kirchenbreitestrasse 18a, Kirchenbreitestrasse 18.1 |
Bauobjekt |
Rückbau Schopf Gebäude Nr. 1828, Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage |
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BG Nr. 2021/171 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
suum fortis ag, Neudorfstrasse 32, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Crehoba GmbH, Alte Steinhauserstrasse 35, 6330 Cham |
Lage |
Parz. Nr. 2503, Geb. Nr. 3011, Obere Lenzstrasse 4 |
Bauobjekt |
Neubau Pflegezentrum; Projektänderung zu BG Nr. 2012/70: Umgebungsgestaltung und Ausnützung, Arealüberbauung (nachträgliches Baugesuch) |
Oeffentliche Auflage: 29.07.2022 - 29.08.2022
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.