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22. November 2022

BG Nr. 2022/098

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Neuapostolische Kirche Schweiz, Ueberlandstrasse 243, 8051 Zürich

Projektverfasser

Gautschy Brechbühl Architektur AG, Laurenzenvorstadt 25, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 3127, Geb. Nr. 2577, Pilatusstrasse 8

Bauobjekt

Anbau an bestehendes Kirchengebäude

 

 

BG Nr. 2022/127

 

Bauherrschaft  

Fedor und Sarah Bottler, Neudorfstrasse 47, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Martin Suter, Tannenweg 10, 5734 Reinach

Projektverfasser

Stadler Architekten AG, Dinkelhof 8, 5706 Boniswil

Lage

Parz. Nr. 3742, Tannenweg 12

Bauobjekt

Neubau Einfamilienhaus

Oeffentliche Auflage:           25.11.2022 - 03.01.2023

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.