1. März 2022
BG Nr. 2021/170 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
immoelita ag, Tunaupark 4, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Hönig Architektur GmbH, Hauptstrasse 23, 5024 Küttigen |
Lage |
Parz. Nr. 3702, Rebackerweg 25 |
Bauobjekt |
Neubau Zweifamilienhaus mit Garagen |
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BG Nr. 2019/113 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Zeqir Malokaj, Oelbergstrasse 11, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Directplan GmbH, Ahornweg 7, 4524 Günsberg |
Lage |
Parz. Nr. 2618, Oelbergstrasse 11 sowie auf Gemeindegebiet Menziken (siehe separate Ausschreibung) |
Bauobjekt |
Neubau Garagen, Parkplätze, Stützmauer (Projektänderung) |
Oeffentliche Auflage: 04.03.2022 - 04.04.2022
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.