Navigieren in Reinach

1. März 2022

BG Nr. 2021/170

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

immoelita ag, Tunaupark 4, 5734 Reinach

Projektverfasser

Hönig Architektur GmbH, Hauptstrasse 23, 5024 Küttigen

Lage

Parz. Nr. 3702, Rebackerweg 25

Bauobjekt

Neubau Zweifamilienhaus mit Garagen

 

 

BG Nr. 2019/113

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Zeqir Malokaj, Oelbergstrasse 11, 5734 Reinach

Projektverfasser

Directplan GmbH, Ahornweg 7, 4524 Günsberg

Lage 

Parz. Nr. 2618, Oelbergstrasse 11 sowie auf Gemeindegebiet Menziken (siehe separate Ausschreibung)

Bauobjekt

Neubau Garagen, Parkplätze, Stützmauer (Projektänderung)

Oeffentliche Auflage:           04.03.2022 - 04.04.2022

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.