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3. August 2022

BG Nr. 2022/094

 

Bauherrschaft  

Manuele und Monika Fragnito, Färberstrasse 20, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Monika Fragnito, Färberstrasse 20, 5734 Reinach

Projektverfasser

Manuele Fragnito, Färberstrasse 20, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1433, Geb. Nr. 574, Färberstrasse 20

Bauobjekt

Einbau eines Dachfensters auf der südlichen Dachfläche

 

 

BG Nr. 2022/088

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Corpora Immobilien AG Aarau, Schachenallee 29, 5000 Aarau

Projektverfasser

Grafitec AG, Europastrasse 15, 8152 Glattbrugg

Lage

Parz. Nr. 1059, Sonnenbergstrasse

Bauobjekt

Befristete Aufstellung einer Bau-/Vermarktungstafel

 

 

BG Nr. 2022/083

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

STWEG Tunaugasse 2&4, Tunaugasse 2, 5734 Reinach

Projektverfasser

Daniel Hunziker, Tunaugasse 2, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1085, Geb. Nr. 2419, Tunaugasse 2

Bauobjekt

Rückbau Abfallentsorgungsanlage, Erstellen neue Mauer mit Sichtschutzzaun

 

 

BG Nr. 2022/085

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Dirk und Isabelle Gasparrini, Schorenquartier 16, 5734 Reinach

Projektverfasser  

ZIMMERMANN Immo und Plan AG, Oberreinach 8, 6028 Herlisberg

Lage  

Parz. Nr. 2828, Geb. Nr. 1158, Schorenquartier 16

Bauobjekt  

Anbau Autounterstellplatz mit Geräteraum

 

 

BG Nr. 2022/084

 

Bauherrschaft   

Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich

Grundeigentümer

Swisscom Immobilien AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen

Projektverfasser

FRB + Partner Architekten AG, Blumenweg 4, 3063 Ittigen

Lage   

Parz. Nr. 3168, Geb. Nr. 1664, Neudorfstrasse 8

Bauobjekt   

Neubau einer Lüftungsanlage im UG und EG

Oeffentliche Auflage:           05.08.2022 - 05.09.2022

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.