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16. November 2022

BG Nr. 2022/102

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Erich Ifanger + Brigitte Bottino, Herkulesstrasse 15, 5737 Menziken

Projektverfasser

André Suter GmbH, Aarauerstrasse 6, 5712 Beinwil am See

Lage

Parz. Nr. 3157, Geb. Nr. 1569, Sonnenrain 11

Bauobjekt

Rückbau und Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe

 

 

BG Nr. 2022/112

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Dominik Rehmann + Barbara Roth Rehmann, Schlösslistrasse 3, 5734 Reinach

Projektverfasser

Barbara Roth Rehmann, Schlösslistrasse 3, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 648, Geb. Nr. 279, Schlösslistrasse 3,

Bauobjekt

Erweiterung EFH / Ersatz Holzschopf

 

 

BG Nr. 2022/134

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Franz Kesselring, Hauptstrasse 37, 5734 Reinach

Projektverfasser 

Archimetra, Sandmatte 6, 5712 Beinwil am See

Lage

Parz. Nr. 1360, Geb. Nr. 495, Hauptstrasse 37

Bauobjekt

Rückbau Balkonerker, Anbau an bestehende Apotheke

Oeffentliche Auflage:           18.11.2022 - 19.12.2022

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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