Navigieren in Reinach

12. Juli 2022

BG Nr. 2022/077

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ingenieurbüro P. Zumbach AG, Segesserweg 6, 5000 Aarau

Lage

Parz. 1034, Neumattstrasse

Bauobjekt

Unterfluranlage mit Grünrabatte

 

 

BG Nr. 2022/069

 

Bauherrschaft

Sunrise UPC GmbH, Thurgauerstrasse 101b, 8152 Glattpark (Opfikon)

Grundeigentümer

Agmento Immobilien AG, Eichengasse 3, 4702 Oensingen

Projektverfasser

codes sa, Viaduktstrasse 75, 8005 Zürich

Lage

Parz. Nr. 2718, Geb. Nr. 1163, Hauptstrasse 62

Bauobjekt

Rebranding bestehender Reklameanlagen

Oeffentliche Auflage:           15.07.  – 15.08.2022

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.