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29. März 2022

BG Nr. 2022/046

 

Bauherrschaft  

Genossenschaft Migros Aare, Industriestrasse 20, 3321 Schönbühl Einkaufszentrum

Grundeigentümer

Creafonds AG, Industriestrasse 5b, 6210 Sursee
Genossenschaft Migros Aare, Industriestrasse 20, 3321 Schönbühl Einkaufszentrum

Projektverfasser

Andreas Knuchel, Ringstrasse 35c, 7000 Chur

Lage

Parz. Nrn. 936, 940, 2540 und 4168, Florastrasse

Bauobjekt

Zusätzliche provisorische Aussenparkplätze für Migros Provisorium anstelle Tiefgaragenplätze

 

 

BG Nr. 2021/165

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Heinz Peter-Kasper, Markrain 248, 5733 Leimbach

Projektverfasser

Hp-Archibau AG, Markrain 248, 5733 Leimbach

Lage

Parz. Nrn. 4378 und 4397, Himmelrychweg 7a - f

Bauobjekt

Neubau 4 Reiheneinfamilienhäuser mit zwei Attikawohnungen und zwei Doppelgaragen, Rückbau Garage

Oeffentliche Auflage:           01.04.2022 - 02.05.2022                   

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.