29. März 2022
BG Nr. 2022/046 |
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Bauherrschaft |
Genossenschaft Migros Aare, Industriestrasse 20, 3321 Schönbühl Einkaufszentrum |
Grundeigentümer |
Creafonds AG, Industriestrasse 5b, 6210 Sursee |
Projektverfasser |
Andreas Knuchel, Ringstrasse 35c, 7000 Chur |
Lage |
Parz. Nrn. 936, 940, 2540 und 4168, Florastrasse |
Bauobjekt |
Zusätzliche provisorische Aussenparkplätze für Migros Provisorium anstelle Tiefgaragenplätze |
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BG Nr. 2021/165 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Heinz Peter-Kasper, Markrain 248, 5733 Leimbach |
Projektverfasser |
Hp-Archibau AG, Markrain 248, 5733 Leimbach |
Lage |
Parz. Nrn. 4378 und 4397, Himmelrychweg 7a - f |
Bauobjekt |
Neubau 4 Reiheneinfamilienhäuser mit zwei Attikawohnungen und zwei Doppelgaragen, Rückbau Garage |
Oeffentliche Auflage: 01.04.2022 - 02.05.2022
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.