Navigieren in Reinach

8. Februar 2022

BG Nr. 2021/009

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Arnold Walter, Aarauerstrasse 84, 5734 Reinach

Projektverfasser

Arnold Walter, Aarauerstrasse 84, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 581, Geb. Nr. 1406 und 1407, Aarauerstrasse 84.1

Bauobjekt

Sanierung bestehender Schopf mit Anbau Abstellraum (nachträgliches Baugesuch)

 

 

BG Nr. 2021/151

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Kunz Marco und Diebold Rahel, Gutstrasse 206, 8055 Zürich

Projektverfasser

Kunz Marco und Diebold Rahel, Gutstrasse 206, 8055 Zürich

Lage

Parz. Nr. 3273, Zihlstrasse 30

Bauobjekt

Neubau Einfamilienhaus mit Wintergarten und Autounterstand

 

 

BG Nr. 2022/007

 

Bauherrschaft

Wirz Othmar und Katharina, Breiteweg 2, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Stockwerkeigentümergemeinschaft, Breiteweg 2, 5734 Reinach

Projektverfasser

Wirz Othmar und Katharina, Breiteweg 2, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1643, Geb. Nr. 2459, Breiteweg 2

Bauobjekt

Montage Balkonverglasung

Oeffentliche Auflage:           11.02.  – 14.03.2022

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.