4. Januar 2022
BG Nr. 2021/146 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Johann und Liane Lang, Griensammlerstrasse 8, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Hüsler Architektur, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 3104, Höhenweg 9.1 |
Bauobjekt |
Projektänderung: Umbau Carport, Unterkellerung Carport, Änderung Carport in 3-fach Garage und 1 Carport (nachträgliches Baugesuch) |
Oeffentliche Auflage: 07.01.2022 - 07.02.2022
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.