18. Januar 2022
BG Nr. 2021/155 |
|
Bauherrschaft |
Dosenbach-Ochsner AG, Allmendstrasse 25, 8953 Dietikon |
Grundeigentümer |
SFP Swiss Finance & Property Group, Seefeldstrasse 275, 8008 Zürich |
Projektverfasser |
Neon-Technik AG, Pfäffikerstrasse 39, 8310 Kemptthal |
Lage |
Parz. Nr. 1364, Geb. Nr. 503, Hauptstrasse 45 |
Bauobjekt |
Reklamegesuch: Neue Anschrift an der Fassade Ost / Ersatz bei der West / Nordfassade mit Erweiterung an der Nordfassade sowie Ersatz des bestehenden freistehenden Leuchtschildes |
Oeffentliche Auflage: 21.01.2022 - 21.02.2022
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.