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16. August 2022

BG Nr. 2022/093

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

EWS Energie AG, Winkelstrasse 50, 5734 Reinach

Projektverfasser

EWS Energie AG, Winkelstrasse 50, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3392, Feldstrasse 2.4

Bauobjekt

Neubau Verteilkabine und Rohranlage nach Trafostation "Lenz"

BG Nr. 2022/080

 

Bauherrschaft   

Michael und Ruth Sturm, Holenwegstrasse 54, 5734 Reinach

Grundeigentümer

STWEG Holenwegstrasse 54, Holenwegstrasse 54, 5734 Reinach

Projektverfasser  

Michael und Ruth Sturm, Holenwegstrasse 54, 5734 Reinach

Lage  

Parz. Nr. 2111, Geb. Nr. 3054, Holenwegstrasse 54

Bauobjekt  

Sichtschutzwand (nachträgliches Baugesuch) und Montage Klein-speicherofen inkl. Abgasanlage (Kaminanlage)

Oeffentliche Auflage:           19.08.2022 - 19.09.2022                   

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.