8. März 2022
BG Nr. 2021/011 |
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Bauherrschaft |
Protabaco AG, Hauptstrasse 55, 5736 Burg |
Grundeigentümer |
Burger Immobilien AG, Hauptstrasse 55, 5736 Burg |
Projektverfasser |
Protabaco AG, Hauptstrasse 55, 5736 Burg |
Lage |
Parz. Nr. 2378, Geb. Nr. 1620, Mühlegasse 12 |
Bauobjekt |
Umbau Labor, Neubau Garderobe; Projektänderung zu BG 2021-11: Vergrösserung der bewilligten Lüftungsanlage im Aussenbereich, Ersatz drei Parkplätze entlang bestehender Fassade |
Oeffentliche Auflage: 11.03.2022 - 11.04.2022
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.