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13. Dezember 2022

BG Nr. 2022/142

 

Bauherrschaft

EWS Energie AG, Winkelstrasse 50, 5734 Reinach
Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ingenieurbüro P. Zumbach SIA/USIC AG, Segesserweg 6, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 1093, Sonnenbergstrasse

Bauobjekt

Strassensanierung und Werkleitungserneuerung Sonnenbergstrasse

Oeffentliche Auflage:           16.12.2022 - 24.01.2023

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.