25. Oktober 2022
BG Nr. 2022/009 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Amir Bajrami, Schlossstrasse 26, 4922 Bützberg |
Projektverfasser |
Harcu Architektur GmbH, Bernstrasse 28a, 4852 Rothrist |
Lage |
Parz. Nrn. 1532 und 4028, Geb. Nrn. 135 und 2500, Alzbachstrasse 13, 13a, 13.1 |
Bauobjekt |
Rückbau Gebäude Nrn. 135 und 2500, Neubau Mehrfamilienhaus mit Gewerbe und Tiefgarage mit Fachbericht gestützt auf § 11 Abs. 3 BNO Reinach |
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BG Nr. 2022/106 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Roberto und Piroschka Berchtold, Heimetweg 7, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Roberto und Piroschka Berchtold, Heimetweg 7, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 4101, Heimetweg 7 |
Bauobjekt |
Erstellen Sichtschutzwand, Whirlpool mit Überdachung und Holzunterstand (zum Teil nachträgliches Baugesuch) |
Oeffentliche Auflage: 28.10.2022 - 28.11.2022
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.