29. Januar 2019
BG Nr. 2018 / 090 |
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Bauherrschaft |
StwEG, Tunaustrasse 46, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
StwEG, Tunaustrasse 46, 5734 Reinach und Meier Remo, Neudorfstrasse 34, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Genios GmbH, Herr Rolf Steiger, Bruggerstrasse 11a, 5103 Wildegg |
Lage |
Parz. Nr. 4269, 1051, Tunaustrasse 46 |
Bauobjekt |
Erstellen Stützmauer, nachträgliches Baugesuch |
Oeffentliche Auflage: 04.02. – 05.03.2019
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.