Navigieren in Reinach

29. Januar 2019

BG Nr. 2018 / 090

 

Bauherrschaft

StwEG, Tunaustrasse 46, 5734 Reinach

Grundeigentümer

StwEG, Tunaustrasse 46, 5734 Reinach und Meier Remo, Neudorfstrasse 34, 5734 Reinach

Projektverfasser

Genios GmbH, Herr Rolf Steiger, Bruggerstrasse 11a, 5103 Wildegg

Lage

Parz. Nr. 4269, 1051, Tunaustrasse 46

Bauobjekt

Erstellen Stützmauer, nachträgliches Baugesuch

Oeffentliche Auflage:           04.02. – 05.03.2019

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.