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04. Dezember 2019

BG Nr. 2019 / 116

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Wibrusa AG, Grabenacherweg 10, 5603 Staufen

Projektverfasser

Realit Bautreuhand AG, Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg

Lage

Parz. Nr. 3091, Geb. Nr. 1429, Hauptstrasse 59

Bauobjekt

Demontage Öltank und Einbau Türe anstelle Fenster bei Geb. Nr. 1429, Erweiterung Parkfläche auf Parzelle Nr. 1376

Oeffentliche Auflage:          09.12.2019 – 20.01.2020

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.