04. Dezember 2019
BG Nr. 2019 / 116 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Wibrusa AG, Grabenacherweg 10, 5603 Staufen |
Projektverfasser |
Realit Bautreuhand AG, Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg |
Lage |
Parz. Nr. 3091, Geb. Nr. 1429, Hauptstrasse 59 |
Bauobjekt |
Demontage Öltank und Einbau Türe anstelle Fenster bei Geb. Nr. 1429, Erweiterung Parkfläche auf Parzelle Nr. 1376 |
Oeffentliche Auflage: 09.12.2019 – 20.01.2020
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.