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13. November 2019

BG Nr. 2019 / 112

 

Bauherrschaft und

Grundeigentümer

Familie Sinniah, Shangeethan und Rasamalar Sivapatham, Bahnhofstrasse 3, 5647 Oberrüti

Projektverfasser

Carlo Blarer, Zugerstrasse 72, 6340 Baar

Lage

Parz. Nr. 3750, Holenwegstrasse 8

Bauobjekt

Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Oeffentliche Auflage:          18.11. – 17.12.2019

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.