2. Mai 2019
BG Nr. 2019 / 034 |
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Bauherrschaft |
Juvian GmbH, Winkelstrasse 3, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
Ricci Michele und Vincenza, Furorastrasse 4a, 5032 Aarau Rohr |
Projektverfasser |
Neon-Bächli AG, Müseigenstrasse 24, 5712 Beinwil am See |
Lage |
Parz. Nr. 3041, Geb. Nr. 278, Winkelstrasse 3 |
Bauobjekt |
Montage Leuchtreklamen für Pizzeria |
BG Nr. 2019 / 037 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Ahmeti Selajdin, Hauptstrasse 141B, 5742 Kölliken |
Projektverfasser |
Klaus Ruf Architektur, Suhrenmattstrasse 36, 5035 Unterentfelden |
Lage |
Parz. Nr. 1666, Geb. Nr. 1161, Ringstrasse 5 |
Bauobjekt |
Anbau Balkone und Treppenhaus, Umbau und thermische Sanierung Dreifamilienhaus |
Oeffentliche Auflage: 06.05. – 04.06.2019
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.