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2. Mai 2019

BG Nr. 2019 / 034

 

Bauherrschaft

Juvian GmbH, Winkelstrasse 3, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Ricci Michele und Vincenza, Furorastrasse 4a, 5032 Aarau Rohr

Projektverfasser

Neon-Bächli AG, Müseigenstrasse 24, 5712 Beinwil am See

Lage

Parz. Nr. 3041, Geb. Nr. 278, Winkelstrasse 3

Bauobjekt

Montage Leuchtreklamen für Pizzeria

 

BG Nr. 2019 / 037

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Ahmeti Selajdin, Hauptstrasse 141B, 5742 Kölliken

Projektverfasser

Klaus Ruf Architektur, Suhrenmattstrasse 36, 5035 Unterentfelden

Lage

Parz. Nr. 1666, Geb. Nr. 1161, Ringstrasse 5

Bauobjekt

Anbau Balkone und Treppenhaus, Umbau und thermische Sanierung Dreifamilienhaus


Oeffentliche Auflage:          06.05. – 04.06.2019

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.