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04. November 2019

BG Nr. 2019 / 114

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

HomeForAll GmbH, Nestlé-Strasse 3, 6330 Cham

Projektverfasser

Marcel Stadelmann, Chybliacher 6, 5613 Hilfikon

Lage

Winkelstrasse 18, Parz. Nr. 1261, Geb. Nr. 2969

Bauobjekt

Umnutzung Gemeinschaftsraum Attika in Wohnung mit Ausnützungsübertragung Parzelle Nr.4151, nachträgliches Baugesuch

Oeffentliche Auflage:          11.11. – 10.12.2019

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.