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9. Oktober 2019

BG Nr. 2019 / 110

 

Bauherrschaft

Theatergesellschaft Beinwil, 5712 Beinwil am See

Grundeigentümer

Staat Aargau, Immobilien Aargau, 5004 Aarau

Projektverfasser

Theatergesellschaft Beinwil, 5712 Beinwil am See

Lage

Parz. Nr. 1587, Hauptstrasse

Bauobjekt

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BG Nr. 2019 / 109

 

Bauherrschaft

Tulipan, Hauptstrasse 3, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Kurt Weber Immobilien AG, Aarauerstrasse 70, 5734 Reinach

Projektverfasser

Teo Rigas, Grünaustrasse 13, 5737 Menziken

Lage

Parz. Nr. 4213, Mattenfeldstrasse 5

Bauobjekt

Neubau Kulturzentrum

Oeffentliche Auflage:          14.10. – 12.11.2019

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.