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21. November 2019

BG Nr. 2019 / 115

 

Grundeigentümer und Projektverfasser

CHS Immobilien AG, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2623, 2615, Geb. Nr. 1262, 902, Alzbachstrasse 50

Bauobjekt

Rückbau Gebäude Nrn. 902 und 1262

Oeffentliche Auflage:          25.11.2019 – 06.01.2020      

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.