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27. Februar 2019

BG Nr. 2019 / 003

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Meneghini-Cherix Corinne, Rebackergasse 5, 5734 Reinach

Projektverfasser

Thermogreen AG, Kaiserstuhlstrasse 2, 8154 Oberglatt

Lage

Parz. Nr. 4046, Geb. Nr. 2584, Rebackergasse 5, 5734 Reinach

Bauobjekt

Erstellen zweiseitig verglaste Sitzplatzüberdachung

 

 

BG Nr. 2019 / 0012

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Sopa Beni und Lumturije, Zimmereiweg 7, 5734 Reinach

Projektverfasser

AND Bau AG, Hauptstrasse 2, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 677, Geb. Nr. 768, Panoramaweg 6, 5734 Reinach

Bauobjekt

Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand / Rückbau Geb. Nr. 768

 

 

BG Nr. 2019 / 0014

 

Bauherrschaft

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Villiger Beat und Verena, Schlösslirain 2, 5734 Reinach
Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ingenieurbüro, P. Zumbach AG, Segesserweg 6, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 3382 und Nr. 3590, Holenwegstrasse

Bauobjekt

Werkleitungserneuerung Holenwegstrasse, Neubau Unterflursammelstelle Schlösslirain

Oeffentliche Auflage: 04.03. – 02.04.2019

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.