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6. März 2019

BG Nr. 2019 / 0015

 

Bauherrschaft

Buntschu Ritchie, Küfferstrasse 3, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Wiederkehr Natalie, Küfferstrasse 3, 5734 Reinach und Buntschu Ritchie, Küfferstrasse 3, 5734 Reinach

Projektverfasser

Buntschu Ritchie, Küfferstrasse 3, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2700, Geb. Nr. 1017, Küfferstrasse 3, 5734 Reinach

Bauobjekt

Energetische Sanierung Wohnhaus, Anbau Autoabstellplatz mit Carport

Oeffentliche Auflage:          11.03. – 09.04.2019  

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.