Navigieren in Reinach

11. April 2019

BG Nr. 2019 / 030

 

Bauherrschaft und
Grundeigentümer

Wynablick AG, Neudorfstrasse 32, 5734 Reinach

Projektverfasser

fbpartner ag, Neudorfstrasse 32, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1052, Geb. Nr. 2921, Neudorfstrasse 32

Bauobjekt

Zusätzlicher Parkplatz und Werbepylon, nachträgliches Baugesuch

 

 

BG Nr. 2019 / 020 (Reinach)
BG Nr. 2019 / 009 (Zetzwil)

 

Bauherrschaft und
Grundeigentümer

Thalmann Thomas, Hombergstrasse 336, 5734 Reinach

Projektverfasser

Thalmann Thomas, Hombergstrasse 336, 5734 Reinach

Lage

Diverse Parzellen im Waldgebiet Homberg auf Gemeindegebiet Reinach und Zetzwil

Bauobjekt

Ersatz bestehendes Reservoir, neue Wasserfassung inkl. Leitungen

 

 

BG Nr. 2019 / 023

 

Bauherrschaft und
Grundeigentümer

Fankhauser Hans Rudolf, Sonnenbergstrasse 21, 5734 Reinach

Projektverfasser

RP Architekten AG, Gartenstrasse 33, 5712 Beinwil am See

Lage

Parz. Nr. 1075, Geb. Nr. 481, Sonnenbergstrasse 19 (Rückbau), Sonnenbergstrasse 19a und 19b (Neubauten), 

Bauobjekt

Rückbau Einfamilienhaus Gebäude Nr. 481, Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage

Oeffentliche Auflage: 15.04. – 14.05.2019 

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.