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11. Juli 2019

BG Nr. 2019 / 0065

 

Bauherrschaft und
Grundeigentümer

Boeglin Dieter und Beatrice, Eichhölzliweg 5, 4812 Mühlethal

Projektverfasser

Boeglin Dieter und Beatrice, Eichhölzliweg 5, 4812 Mühlethal

Lage

Parz. Nr. 2976, Geb. Nr. 1306, Bienenweg 8

Bauobjekt

Umnutzung Werkstatt in Studiowohnung, Umnutzung gedeckter Eingang in Wintergarten

 

 

BG Nr. 2019 / 0058

 

Bauherrschaft und
Grundeigentümer

Schröder Baumanagement GmbH, Hauptstrasse 2, 5737 Menziken

Projektverfasser

Schröder Baumanagement GmbH, Hauptstrasse 2, 5737 Menziken

Lage

Parz. Nr. 3488, Lerchenstrasse 1

Bauobjekt

Neubau Mehrfamilienhaus mit Doppelgaragen und angebautem Autounterstand

Oeffentliche Auflage: 15.07. – 13.08.2019
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.