4. Februar 2020
BG Nr. 2019 / 121 |
|
Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Coop Mineraloel AG, Hegenheimermattweg 65, 4123 Allschwil |
Projektverfasser |
Clear Channel Schweiz AG, Rothusstrasse 2b, 6331 Hünenberg |
Lage |
Parz. Nr. 4040, Geb. Nr. 2559, Aarauerstrasse 68 |
Bauobjekt |
Nachträgliches Baugesuch bestehende Plakatstelle / Neumontage beleuchteter Werbeträger LED-Screen an Fassade |
Oeffentliche Auflage: 10.02. – 10.03.2020
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.