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4. Februar 2020

BG Nr. 2019 / 121

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Coop Mineraloel AG, Hegenheimermattweg 65, 4123 Allschwil

Projektverfasser

Clear Channel Schweiz AG, Rothusstrasse 2b, 6331 Hünenberg

Lage

Parz. Nr. 4040, Geb. Nr. 2559, Aarauerstrasse 68

Bauobjekt

Nachträgliches Baugesuch bestehende Plakatstelle / Neumontage beleuchteter Werbeträger LED-Screen an Fassade

Oeffentliche Auflage:           10.02. – 10.03.2020  

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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