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25. März 2020

BG Nr. 2020/ 002

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Röttig David, Sonnenbergstrasse 44, 5734 Reinach

Projektverfasser

Hans Lang Gartenbau AG, Griensammlerstrasse 8, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3241, Geb. Nr. 2280, Sonnenbergstrasse 44

Bauobjekt

Anbau Carport, Neubau Blockwurfmauer

 

BG Nr. 2020 / 013

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Bau und Planung Regionalzentrum, Heuweg 11, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1661, Geb. Nr. 1708, Voltastrasse 2

Bauobjekt

Erweiterung Geräteräume Kindergarten Volta

 

BG Nr. 2020 / 015

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Studer Philipp und Josefin, Kreuzweg 4, 5734 Reinach

Projektverfasser

Studer Philipp und Josefin, Kreuzweg 4, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3809, Geb. Nr. 2267, Kreuzweg 4

Bauobjekt

Aufbau von zwei Dachlukarnen

 

BG Nr. 2020 / 016

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Pajic Bojan und Brigitte, Zihlstrasse 51, 5712 Beinwil am See

Projektverfasser

echt.raum GmbH, Eichstrasse 29, 8045 Zürich

Lage

Parz. Nr. 1439, Geb. Nr. 3050, Titlisstrasse 42

Bauobjekt

Anbringen einer rückleuchtenden Reklametafel

 

BG Nr. 2019 / 095 – PÄ 1

 

Bauherrschaft

Prof. Dr. Bertram Bernd D. und Bertram Rita, Laubholzstrasse 37, 8703 Erlenbach

Grundeigentümer

Bertram Rita, Laubholzstrasse 37, 8703 Erlenbach

Projektverfasser

Jabez AG Generalunternehmung, Kemptnerstrasse 7, 8340 Hinwil

Lage

Parz. Nr. 3165 und Nr. 1457, Alte Strasse 41

Bauobjekt

Neubau Mehrfamilienhaus, Projektänderung Nr. 1: Änderungen Raumeinteilung und Fassaden, zusätzlich Photovoltaik-Anlage

Oeffentliche Auflage:           30.03. – 28.04.2020  

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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