1. Dezember 2020
BG Nr. 2020/ 105 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Muri Erika, Heimetweg 8, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Hug Sanitär + Heizungen AG, Aarauerstrasse 70, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 744, Geb. Nr. 1474, Heimetweg 8 |
Bauobjekt |
Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung |
BG Nr. 2020/ 108 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Roclasa GmbH, Untere Lenzstrasse 27, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Roclasa GmbH, Untere Lenzstrasse 27, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 3733, Geb. Nr. 2176, Stumpenbachstrasse 14 |
Bauobjekt |
Energetische Sanierung mit Montage Aussendämmung |
Oeffentliche Auflage: 04.12.2020 – 13.01.2021
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.