19. Februar 2020
BG Nr. 2020/ 009 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Genossenschaft Migros Aare, Industriestrasse 20, 3321 Schönbühl |
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Projektverfasser |
Knuchel Andreas, Ringstrasse 35c, 7000 Chur |
Lage |
Parz. Nr. 944, Geb. Nr. 873, 874, 1241 und 1242, Florastrasse 14 |
Bauobjekt |
Abbruch von diversen Gebäuden |
Oeffentliche Auflage: 24.02. – 24.03.2020
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.