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19. Februar 2020

BG Nr. 2020/ 009

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Genossenschaft Migros Aare, Industriestrasse 20, 3321 Schönbühl

 

 

Projektverfasser

Knuchel Andreas, Ringstrasse 35c, 7000 Chur

Lage

Parz. Nr. 944, Geb. Nr. 873, 874, 1241 und 1242, Florastrasse 14

Bauobjekt

Abbruch von diversen Gebäuden

Oeffentliche Auflage:           24.02. – 24.03.2020  

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.