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27. Februar 2020

BG Nr. 2020/ 011

 

Bauherrschaft und
Grundeigentümer

Reuss Immo GmbH, Rebackergasse 4, 5734 Reinach

Projektverfasser

Reuss Immo GmbH, Rebackergasse 4, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 4223, Geb. Nr. 1999, Rebackerweg 13.3

Bauobjekt

Einbau von zwei Garagentoren

Oeffentliche Auflage: 02.03. – 31.03.2020
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.