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13. Mai 2020

BG Nr. 2020/ 027

 

Bauherrschaft und  Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ingenieurbüro P. Zumbach AG, Segesserweg 6, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 2207, 3646, 3676 und 3437, Mellastrasse

Bauobjekt

Sanierung Mellastrasse

 

BG Nr. 2020 / 036

 

Bauherrschaft

Rasiti Bardhil, Neumattstrasse 12, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Rasiti Tefik und Sukrije, Neumattstrasse 12, 5734 Reinach sowie
Rasiti Bardhil und Adisa, Neumattstrasse 12, 5734 Reinach

Projektverfasser

Rasiti Bardhil, Neumattstrasse 12, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2860, Geb. Nr. 1167, Neumattstrasse 12

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

 

BG Nr. 2020/ 038

 

Bauherrschaft

Bauer Silke, Sonnenbergstrasse 25, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Hahn Steffen und Bauer Silke, Sonnenbergstrasse 25, 5734 Reinach

Projektverfasser

Fischer Wärmetechnik AG, Schellenrainstrasse 23, 6210 Sursee

Lage

Parz. Nr. 2709, Geb. Nr. 1050, Sonnenbergstrasse 25

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit teilweiser Aussenaufstellung (Splitanlage)

Oeffentliche Auflage: 15.05. – 15.06.2020
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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