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28. Juli 2020

BG Nr. 2020/ 046

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Markaj Arta, Widenmattstrasse 6b, 6102 Malters

Projektverfasser

Markaj Arta, Widenmattstrasse 6b, 6102 Malters

Lage

Parz. Nr. 1617, Geb. Nrn. 704 und 839, Breitestrasse 16

Bauobjekt

Abbruch Gebäude Nrn. 704 und 839, Neubau Wohngebäude mit 8 Studiowohnungen

 

BG Nr. 2020/ 068

 

Bauherrschaft

Kurt Weber Immobilien AG, Aarauerstrasse 70, 5734 Reinach AG

Grundeigentümer

Kurt Weber Immobilien AG, Aarauerstrasse 70, 5734 Reinach AG und Louvag AG, Länggasse 2, 6208 Oberkirch

Projektverfasser

Kurt Weber AG, Hauptstrasse 35, 5737 Menziken

Lage

Parz. Nr. 2372, Geb. Nr. 2602, Aarauerstrasse 70

Bauobjekt

Aussensitzplatz zu Glashaus mit temporärem Beachbereich, Verglasung mit Tor Westseite, teilweise nachträgliches Baugesuch

 

BG Nr. 2020/ 073

 

Bauherrschaft

Zeberli Marianne, Alzbachstrasse 47, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Stockwerkeigentümergemeinschaft, Alzbachstrasse 47, 5734 Reinach

Projektverfasser

Küng Peter, Alzbachstrasse 47, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3814, Alzbachstrasse 47

Bauobjekt

Aufstellen Hundezwinger

 

BG Nr. 2020/ 075

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Wacker Werner, Oholten 25, 5703 Seon

Projektverfasser

K. Nussberger GmbH, Eichbergweg 5, 5703 Seon

Lage

Parz. Nr. 4075, Geb. Nr. 303, Holenwegstrasse 20

Bauobjekt

Aussenaufstellung Luft-Wasser-Wärmepumpe

Oeffentliche Auflage:           31.07.  – 31.08.2020

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.