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12. Februar 2020

BG Nr. 2019 / 127

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Beri Immo GmbH, Museggstrasse 16, 6017 Ruswil

Projektverfasser

Anliker Baumanagement, Hiltenrain 18, 6110 Wolhusen

Lage

Parz. Nr. 986, Geb. Nr. 1686, Kirchgasse 5

Bauobjekt

Umbau Wohn- und Geschäftshaus in ein Mehrfamilienhaus

 

BG Nr. 2020 / 001

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2179, Gigerstrasse

Bauobjekt

Verkehrsberuhigung Gigerstrasse

 

BG Nr. 2020 / 004

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Schüttel Martin, Holenwegstrasse 32, 5734 Reinach

Projektverfasser

André Suter GmbH, Quellenweg 28, 5712 Beinwil am See

Lage

Parz. Nr. 3352, Geb. Nr. 300a, Holenwegstrasse 32

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

 

BG Nr. 2020 / 006

 

Bauherrschaft

Einwohnergemeinde Beinwil am See, 5712 Beinwil am See

Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Beinwil am See, 5712 Beinwil am See und

Ortsbürgergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Fahrgrund AG, Bahnhofstrasse 13, 5600 Lenzburg

Lage

Parz. Nr. 827 und Nr. 828, Holzacker

Bauobjekt

Erweiterung Reservoir Holzacker

Oeffentliche Auflage:           17.02. – 17.03.2020  

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.