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22. Januar 2020

BG Nr. 2019 / 081

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

4-Immobau AG, Europastrasse 12, 5734 Reinach

Projektverfasser

Hüsler Architektur, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3489 und 3104, Höhenweg 7a und 7b

Bauobjekt

Projektanpassung zu Neubau Dreifamilienhaus mit Tiefgarage und Neubau Einfamilienhaus

 

 

BG Nr. 2019 / 109

 

Bauherrschaft

Tulipan, Hauptstrasse 3, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Kurt Weber Immobilien AG, Aarauerstrasse 70, 5734 Reinach

Projektverfasser

Rigas Teo, Grünaustrasse 13, 5737 Menziken

Lage

Parz. Nr. 4213, Mattenfeldstrasse 5

Bauobjekt

Projektanpassung zu Neubau Kulturzentrum; Änderung Grundriss Garage und Anpassung Einfahrt

 

 

BG Nr. 2019 / 125

 

Bauherrschaft

Sunrise Communications AG, Postfach 701, 8902 Urdorf

Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

TM Concept AG, Delfterstrasse 12, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 1452, Geb. Nr. 1587, Hauptstrasse 29

Bauobjekt

Antennentausch Ausbau an bestehender Mobilfunkanlage, Technologieneutral für Betrieb inkl. 5G

Oeffentliche Auflage: 27.01. – 25.02.2020
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.