3. Juni 2020
BG Nr. 2019/ 113 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Malokaj Zeqir, Oelbergstrasse 11, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Directplan GmbH, Ahornweg 7, 4524 Günsberg |
Lage |
Parz. Nr. 2618, Geb. Nr. 8 und Nr. 1735, Oelbergstrasse 11 sowie auf Gemeindegebiet Menziken (siehe sep. Ausschreibung) |
Bauobjekt |
Umbau Studio im Dachgeschoss, Anbau Balkon, Neubau Garage und Parkplätze |
BG Nr. 2020 / 047 |
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Bauherrschaft |
Fichtinger Michael, Viehmarktstrasse 7, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
Lienhard Harry, Hauptstrasse 14, 5736 Burg |
Projektverfasser |
Fichtinger Michael, Viehmarktstrasse 7, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 2824, Viehmarktstrasse 7 |
Bauobjekt |
Erstellen Hundezwinger, nachträgliches Baugesuch |
Oeffentliche Auflage: 05.06. – 06.07.2020
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.