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25. August 2020

BG Nr. 2020/ 006

 

Bauherrschaft

Einwohnergemeinde Beinwil am See, 5712 Beinwil am See

Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Beinwil am See, 5712 Beinwil am See und Ortsbürgergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Fahrgrund AG, Bahnhofstrasse 20, 5600 Lenzburg

Lage

Parz. Nrn. 827 und 828, Holzacker

Bauobjekt

Erweiterung Reservoir Holzacker; Projekterweiterung mit Ersatz Sauberwasserableitung Reservoir

 

BG Nr. 2020/ 084

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Bucher Martin und Celia, Kirchgasse 12, 5734 Reinach

Projektverfasser

Bucher Martin und Celia, Kirchgasse 12, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2581, Geb. Nr. 916, Kirchgasse 12

Bauobjekt

Ausbau Dachgeschoss zu Wohnraum, Einbau von zwei Dachfenstern, Installation einer Indach-Solaranlage

Oeffentliche Auflage:           28.08.  – 28.09.2020             

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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