25. August 2020
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BG Nr. 2020/ 006 |
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Bauherrschaft |
Einwohnergemeinde Beinwil am See, 5712 Beinwil am See |
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Grundeigentümer |
Einwohnergemeinde Beinwil am See, 5712 Beinwil am See und Ortsbürgergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach |
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Projektverfasser |
Fahrgrund AG, Bahnhofstrasse 20, 5600 Lenzburg |
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Lage |
Parz. Nrn. 827 und 828, Holzacker |
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Bauobjekt |
Erweiterung Reservoir Holzacker; Projekterweiterung mit Ersatz Sauberwasserableitung Reservoir |
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BG Nr. 2020/ 084 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Bucher Martin und Celia, Kirchgasse 12, 5734 Reinach |
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Projektverfasser |
Bucher Martin und Celia, Kirchgasse 12, 5734 Reinach |
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Lage |
Parz. Nr. 2581, Geb. Nr. 916, Kirchgasse 12 |
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Bauobjekt |
Ausbau Dachgeschoss zu Wohnraum, Einbau von zwei Dachfenstern, Installation einer Indach-Solaranlage |
Oeffentliche Auflage: 28.08. – 28.09.2020
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.