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22. September 2020

BG Nr. 2020/ 0089

 

Bauherrschaft

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Ortsbürgergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Eberhard & Partner AG, General Guisan-Strasse 2, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 828, Weidstrasse

Bauobjekt

Sanierung 300 m Kugelfanganlage

Oeffentliche Auflage:           25.09.  – 26.10.2020                       

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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