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17. März 2020

BG Nr. 2020/ 005

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Latifi Gzim, Hofackerstrasse 14, 8157 Dielsdorf

Projektverfasser

Bordstudio GmbH, Hottingerstrasse 10, 8032 Zürich

Lage

Parz. Nr. 883, Beinwilerstrasse 8

Bauobjekt

Neubau Zweifamilienhaus mit Garage

 

BG Nr. 2020/ 010

 

Bauherrschaft

Regli Urs und Ruth, Färberstrasse 12a, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Regli Urs, Färberstrasse 12a, 5734 Reinach

Projektverfasser

Regli Philipp, Heizung Sanitär, Winkelstrasse 11, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2727, Geb. Nr. 1047, Färberstrasse 12

Bauobjekt

Vergrösserung Fenster Ostfassade, Einbau zusätzlicher Lichtschacht für innen aufgestellte Wärmepumpe

 

BG Nr. 2020 / 012

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Heinz und Liselotte Marzohl, Gondiswinkel 20, 5734 Reinach

Projektverfasser

Bruno Burger Architektur + Partner AG, Hauptstrasse 63, 5736 Burg

Lage

Neubau Kunst-Pavillon mit Inline-Photovoltaik-Dach, Aussenpool

Bauobjekt

Parz. Nr. 3335, Gondiswinkel 20.3

Oeffentliche Auflage:        23.03. – 21.04.2020

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.