23. Juni 2020
BG Nr. 2020/ 054 |
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Bauherrschaft |
Weltert Marcel und Désirée, Schorenstrasse 37, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
Würgler Nicole, Schönenwerderstrasse 91, 5036 Oberentfelden und Würgler Marco, Buchenweg 16, 5036 Oberentfelden |
Projektverfasser |
Weltert Marcel, Schorenstrasse 37, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 1144, Schorenstrasse 37 |
Bauobjekt |
Ersatzbau Schopf, Erstellen Sitzplatz, Sichtschutz, Tier-Aussengehege sowie Kompoststock, nachträgliches Baugesuch |
Oeffentliche Auflage: 26.06. – 27.07.2020
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.