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16. Juni 2020

BG Nr. 2020/ 049

 

Bauherrschaft

AS Investimmo AG, Zwydenweg 16, 6052 Hergiswil

Grundeigentümer

AS Investimmo AG, Zwydenweg 16, 6052 Hergiswil und HRC Invest AG, c/o lic. iur. M. Weber, Poststrasse 14, 6300 Zug

Projektverfasser

AS Investimmo AG, Zwydenweg 16, 6052 Hergiswil

Lage

Parz. Nr. 3483, Geb. Nr. 2313, Spitalstrasse 15

Bauobjekt

Umnutzung Büroräume in Loftwohnungen

 

BG Nr. 2020/ 050

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Fuchs Eugen + Theresia, Huebstrasse 45a, 5043 Holziken

Projektverfasser

Fuchs Eugen + Theresia, Huebstrasse 45a, 5043 Holziken

Lage

Parz. Nr. 1517, Geb. Nr. 1096, Schmiedgasse 1

Bauobjekt

Dach- und Fassadenisolation, Einbau von zwei zusätzlichen Fenstern im EG, Aufbau Sonnenkollektoren

 

BG Nr. 2020/ 051

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Weber Walter, Genossenschaftsstrasse 5, 5734 Reinach

Projektverfasser

Weber Walter, Genossenschaftsstrasse 5, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3004, Geb. Nr. 1337, Genossenschaftsstrasse 5

Bauobjekt

Erstellen Parkplatz

Oeffentliche Auflage:           19.06.  – 20.07.2020             

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.