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11. August 2020

BG Nr. 2020/ 076

 

Bauherrschaft

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Bernhard Bühler, Holenwegstrasse 64, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ingenieurbüro P. Zumbach SIA/USIC AG, Segesserweg 6, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 3084, Holenwegstrasse 64

Bauobjekt

Neubau Unterflur-Sammelstelle (Mülleracker) mit Umgebungsgestaltung

 

BG Nr. 2020/ 079

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Angelika Ehrlich, Holenwegstrasse 72, 5734 Reinach

Projektverfasser

Roland Eichenberger AG, Heizung - Sanitär, Myrtenstrasse 17A, 5737 Menziken

Lage

Parz. Nr. 2815, Geb. Nr. 1134, Holenwegstrasse 72

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit teilweiser Aussenaufstellung (Splitanlage)

 

BG Nr. 2020/ 083

 

Bauherrschaft

Pascal Rauber und Marion Vonmoos, Rebackerweg 12, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Beat Gloor, Rebackerweg 10, 5734 Reinach

Projektverfasser

Pascal Rauber und Marion Vonmoos, Rebackerweg 12, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3071, Rebackerweg 10

Bauobjekt

Aufstellen Saunafass

Oeffentliche Auflage:           14.08.  – 14.09.2020

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.