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21. Juli 2020

BG Nr. 2020/ 067

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Galli Marco und Ramona, Holenwegstrasse 38, 5734 Reinach

Projektverfasser

Hüsler Architektur, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 669, Geb. Nr. 294, Holenwegstrasse 38

Bauobjekt

Umbau und Umnutzung Scheunenteil zu Büro

 

BG Nr. 2020/ 071

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Hirt-Kersten Martin und Dagmar, Pilatusstrasse 35, 5734 Reinach

Projektverfasser

Hälg & Co. AG, Stauffacherstrasse 62/PF/745, 3000 Bern 22

Lage

Parz. Nr. 3587, Geb. Nr. 2358, Pilatusstrasse 35

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe (Splitanlage) mit Aussenwandmontage

Oeffentliche Auflage:           24.07.  – 24.08.2020             

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.