21. Juli 2020
BG Nr. 2020/ 067 |
|
Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Galli Marco und Ramona, Holenwegstrasse 38, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Hüsler Architektur, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 669, Geb. Nr. 294, Holenwegstrasse 38 |
Bauobjekt |
Umbau und Umnutzung Scheunenteil zu Büro |
BG Nr. 2020/ 071 |
|
Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Hirt-Kersten Martin und Dagmar, Pilatusstrasse 35, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Hälg & Co. AG, Stauffacherstrasse 62/PF/745, 3000 Bern 22 |
Lage |
Parz. Nr. 3587, Geb. Nr. 2358, Pilatusstrasse 35 |
Bauobjekt |
Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe (Splitanlage) mit Aussenwandmontage |
Oeffentliche Auflage: 24.07. – 24.08.2020
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.